Steuerrecht

„Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.“ (Benjamin Franklin)

Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet – im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dazu.

 

Das ist die Theorie.

 

Praktisch berührt das Steuerrecht jeden, denn jeder zahlt Steuern.

Ich betreue Sie umfassend von der Abgabe der Steuererklärung bis zur Betriebsprüfung. Ebenfalls gehört die Vertretung in Steuerstrafverfahren zu meiner Tätigkeit. Eine ganzheitliche Beratung und Vertretung wird durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Buchhaltungsbüros unterstützt.

Durch die langjährige Tätigkeit und den damit verbundenen Kontakt zu den Sachbearbeitern der örtlichen Finanzämter ist eine effektive Wahrnehmung Ihrer Interessen gesichert.